Aktuelles vom 30.10.2019

Herbsttagung des Sachverständigenvereins VSEH Nord am 18. Oktober 2019 in Hannover


Referent Sven Bonhagen mit dem Vorsitzenden Dieter Wallus

Referent: Frank Müller

Die Herbsttagung unseres VSEH Nord findet traditionell in Hannover statt. Auch in diesem Jahr trafen sich die elektro- und informationstechnischen Sachverständigen aus Norddeutschland im „Haus der Bauwirtschaft“ zu einer Veranstaltung mit Fachvorträgen und kollegialem Austausch.

Über „Aktuelles aus der Normung“ referierte Sven Bonhagen. Der technische Berater des Landesinnungsverbandes ist zugleich selbst Sachverständiger und gehört dem VSEH an. Sven Bonhagen nutzte die Gelegenheit, die anwesenden Fachkollegen über die relevanten Änderungen im Regelwerk zu informieren.

Zunächst wurden Grundsätze zum Verständnis der Anwendung von VDE-Bestimmungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik und die damit einhergehende Vermutungswirkung dargestellt. Ebenso wurde aufgezeigt, dass DIN-Normen i.d.R. der Standardisierung dienen und als Stand der Technik zu werten sind. Hier wurde die juristische Bedeutung solcher Regelwerke als Beweis des ersten Anscheins aufgezeigt und an Beispielen erklärt, wie schwer es ist, zwischen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik zu unterscheiden.

Bonhagen stellte die sich aus der DIN VDE 0100-410 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ ergebenden Änderungen vor und wies auf die Bedeutung für die Praxis der Planer, Ausführenden und Sachverständigen hin. Mit der Neuausgabe der Norm ist zu erkennen, dass die Anforderungen an die elektrische Anlage und zum Schutz gegen elektrischen Schlag stetig steigen. So ist erkennbar, dass immer kürzere Abschaltzeiten im Fehlerfall gefordert werden. Gleiches gilt beim Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs); so wird beispielsweise für Wohngebäude auch erstmalig eine solche Schutzeinrichtung für Beleuchtungsstromkreise gefordert.

Die Anforderungen und Schutzziele von Maßnahmen zum Potentialausgleich und für Erdungsanlagen wurden erläutert und zu erwartende Änderungen aufgezeigt. Das Interesse an diesem Thema zeigte sich in vielen Fragen und der anschließenden Diskussionen mit dem Referenten.

Im Anschluss wurden Änderungen der DIN VDE 0100-704 für die Baustellenstromversorgung erläutert und die für die Praxis relevanten neuen Anforderungen herausgestellt. Insbesondere ist zu beachten, dass künftig für Drehstromsteckdosen der Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs B oder B+ gefordert sind. Zusätzlich sind neue Anforderungen an die Baustromverteiler hinsichtlich eines abschließbaren Hauptschalters erläutert worden.

An die Ausführungen von Sven Bonhagen schloss sich an ein Vortrag zum Thema „DIN 4102-12 - Funktionserhalt der Kabelanlage im Brandfall“. Referenten waren Frank Müller, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ebenfalls VSEH–Mitglied sowie Dietmar Marschner von OBO Bettermann.

Frank Müller präsentierte einen aktuellen Schadenfall, bei dem eine größere Wohnanlage durch einen Kellerbrand sehr stark beschädigt wurde. Die Einzugstermine standen in ca. einem Monat an.

Aufgabe des Sachverständigen-Auftrages war es, eine Beweissicherung durchzuführen und die Schadensurasche zu ermitteln.

Die Immobilie wurde im Kellerbereich sehr stark durch eine schwarze Verrauchung geschädigt. Überall zeigten sich an den baulichen Konstruktionen, Rohrinstallationen, Türzargen, metallenen Abtrennungen und in den Aufzugsschächten sehr starke tiefgreifende Korrosionserscheinungen.

Die Quelle des Brandes konnte eindeutig dem Hausanschluss- und Zähleranschlussraum zugeordnet werden. Hier sind alle elektrischen Installationen, Kabeltragsysteme und Leitungen sowie die Zähleranlagen komplett durch den Brand beschädigt worden. Die Temperaturen waren so hoch, dass bei der Betondecke des elektrischen Betriebsraumes zum Teil eine größere Fläche abplatzte.

Frank Müller führte vor Ort eine Befragung der beteiligten Personen und Firmen durch. Dabei konnte ermittelt werden, dass die bereits fertig installierte Treppenhaus- und Flurbeleuchtung der mehrgeschossigen Wohnanlage mit einem elektrischen Provisorium angeschlossen wurde. Das Provisorium bestand unter anderem aus einer Baukabeltrommel. Diese wiederum war durch die örtlichen Baustromverteilern elektrisch angeschlossen.

An dieser Stelle lag es nahe, dass die Baustellenverteiler defekt gewesen sind. Die Fehlerstromschalter (RCD) und Leistungsschalter wurden auf Funktion überprüft. Ein Mangel konnte dabei nicht nachgewiesen werden. Auffällig war aber die durchgängige Verwendung der Leistungsschalter mit einer Auslösecharakteristik "C". Ein C16A Leistungsschutzschalter benötigt zur Abschaltung einen 10-fachen Kurzschlussstrom. Um den Nachweis zu erbringen, dass dieser "sicher" auslöst, kommt durch die Betriebsmessunsicherheit sowie der thermischen Auswirkung in der Zeit eines Kurzschlusses ein weiterer 1,5-Faktor hinzu. Somit benötigt ein 16A Leistungsschutzschalter mit der Auslösecharakteristik "C" einen Kurzschlussstrom von 16A x 10 x 1,5 = 240A zur "sicheren" Trennung des Stromkreises.

Durch den Feuerwehreinsatz und die Stromabschaltung der Stadtwerke wurde die Leitungsbeschaltung der Baustellenverteiler zwischenzeitlich verändert bzw. ist diese zum Teil komplett verbrannt. Die Beschaltung des Provisoriums musste rekonstruiert und rechnerisch nachgewiesen werden. Dabei wurde ein Schleifenwiderstand von bis 8 Ohm errechnet. Das bedeutet, dass die Kaskadierung diverser Baustellenverteiler, Kabeltrommeln und Verlängerungen einen so hohen Leitungswiderstand darstellten, dass die magnetische Auslösung des Leitungsschutzschalters quasi deaktiviert wurde. Eine schutzisolierte (SKII) LED-Deckenleichte hat zwischen dem Außenleiter (L) und dem Neutralleiter (N) einen nichtvollendenden Kurzschluss erzeugt. Die damit dauerhaft anstehende Kurzschlussleistung wirkte sich sehr stark thermisch auf die verwendeten Leitungen aus.

Die Untersuchungen hatten ergeben, dass das erstellte Kabeltrommel-Provisorium versagte. Die nicht komplett abgerollte Kabeltrommel erzeugte eine weitere thermische Auswirkung. Durch den nicht vollendeten Kurzschluss entstand ein Lichtbogen, der weitere elektrische Installationen thermisch beaufschlagte. Durch den stetig steigenden Temperaturanstieg kommt es zu einer Überschreitung der Zündtemperaturen. Die NYM-Mantelleitung brannten eigeständig weiter.

Bei der Verbrennung von PVC-Kabeln werden Chloride freigesetzt. Nicht nur, dass es zu einer sehr dunklen schwarzen Verrauchung kommt, zusätzlich wirken die freigesetzten Chloride höchstaggressiv auf metallische Konstruktionen. Selbst Edelstähle beginnen punktuell zu korrodieren.

Da die zwei Kabeltrassen in dem Hausanschluss- und Zähleranschlussraum „noch“ nicht brandschutztechnisch verschlossen waren, wurde der Brand durch die stetige Sauerstoffzufuhr begünstigt. Ein Brandüberschlag aus dem Technikraum hat glücklicherweise nicht stattgefunden. Der entstandene Schaden ist dennoch erheblich. Die Verrauchung und die Freisetzung toxischer Stoffe zieht eine sehr kostenintensive Brandsanierung nach sich. Die korrodierten metallischen Installationen müssen ausgewechselt werden.

Müller appellierte an seine Sachverständigenkollegen, dass durch tägliche, temporäre Brandschutzmaßnahmen die bereits fertiggestellten Installationen und das Bauwerk geschützt werden müssen. Mit modularen „Brandschutzkissen“ und „Brandschutzstopfen“ können noch nicht fertig gestellte Leitungstrassen und Leitungsverlegungen proaktiv gegen die Ausbreitung von Bränden geschützt werden.

 








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